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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1978 - 2 B 154/78   

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https://dejure.org/1978,1067
OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1978 - 2 B 154/78 (https://dejure.org/1978,1067)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.1978 - 2 B 154/78 (https://dejure.org/1978,1067)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 (https://dejure.org/1978,1067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung der Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis; Geltendmachung der Interessen der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung durch einen ausländischen Bewerber um eine ärztliche Berufserlaubnis; Anspruch eines ausländischen Bewerbers um eine ärztliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2355
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90

    Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger

    Ergibt sich, daß die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen sind, ist die Notwendigkeit der Regelung aufgrund einer Interessenabwägung zu beurteilen (vgl. Beschluß des Senats vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 -, AS 15, 97, 99 u.Hinw. auf BVerwGE 50, 124, 133 = NJW 1976, 1113, 1114).

    Diese sind danach zu bewerten, wie gewichtig und dringlich sie sind; zugleich sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die begehrte Regelung nicht erginge, der Antragsteller in der Hauptsache aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn eine Regelung erlassen würde, die Hauptsache aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 71, 350, 352; 64, 67, 69 m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 1979 - 2 B 49/79 -, GewA 1979, 340 und vom 15. März 1978, aaO, S. 100).

    Solange keine irreparablen Verhältnisse geschaffen werden, ist es dem Gericht erforderlichenfalls auch gestattet, der Behörde durch eine einstweilige Anordnung aufzugeben, eine vorläufige Erlaubnis oder Genehmigung zuzusprechen (vgl. BVerwGE, aaO; Beschluß des Senats vom 15. März 1978 - aaO, S. 99).

    Einstweiliger Rechtsschutz kann in diesem Falle auch dann zulässig sein, wenn eine Verdichtung des Ermessens oder des Beurteilungsspielraumes zu nur einer ermessens- bzw. beurteilungsfehlerfreien Entscheidung nicht feststellbar ist, sie jedoch auch nicht ausgeschlossen erscheint (vgl. Beschluß des Senats vom 15. März 1978 - aaO, S. 99 f.).

  • VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85

    Nutzung eines Flughafens durch US-NATO-Streitkräfte; vorläufiger Rechtsschutz

    Es kann vielmehr auch bei "streitigem Rechtsverhältnis", also bei offener Erfolgsaussicht der Klage in der Hauptsache, eine Regelung für die Dauer des Verfahrens ergehen, wenn diese - etwa zur Abwendung wesentlicher Nachteile - geboten erscheint und die Abwägung der Interessen des Antragstellers mit den öffentlichen Interessen hinsichtlich der vorläufigen Regelung die einstweilige Anordnung erlaubt (BVerwG, NJW 1976, 1113 f.; OVG Koblenz, NJW 1978, 2355; Kopp, a.a.O., RdNrn. 6 bis 8 zu § 123).

    Bei Ermessensentscheidungen ist darüber hinaus zu beachten, daß eine die Ausübung des behördlichen Ermessens ganz oder teilweise vorwegnehmende vorläufige Regelung im Wege der einstweiligen Anordnung nur möglich ist, wenn allein eine bestimmte Entscheidung ermessensgerecht sein kann, also eine sogenannte Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. BVerwGE 63, 110; Bay.VGH, BayVBl. 1983, 84; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Auflage, Anm. 14 zu § 123; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Auflage 1985, RdNr. 8 zu § 123; OVG Lüneburg, NJW 1960, 1879; OVG Koblenz, NJW 1978, 2355 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1986 - 1 B 1160/86

    Neubescheidung; Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Anspruch

    Allerdings ist in Rechtsprechung und Rechtslehre umstritten, ob ein Anspruch auf (Neu-)Bescheidung - ein solcher Anspruch wird von der Ast. geltend gemacht- überhaupt durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung gesichert werden kann (verneinend: BVerwG, ZBR 1981, 390; VGH Mannheim, DÖV 1974, 283; 1985, 491; VGH München, BayVBl. 1984, 84; Eyermann-Fröhler, VwGO, 8. Aufl., 1980, § 123 Rdnr. 14; bejahend: VGH Mannheim, ZBR 1976, 151; OVG Koblenz, NJW 1978, 2355; Finkelnburg, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 2. Aufl. [1979], Rdnr. 119; Kopp, VwGO, 7. Aufl. [1986], § 123 Rdnr. 12; unklar: Redeker- v. Oertzen, VwGO, 8. Aufl. [1985], § 123 Anm. 8).
  • VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst;

    Die Anforderungen an den Nachweis des geltend gemachten Anspruchs sind dabei umso höher, je stärker sich das mit der Anordnung Begehrte mit dem Ziel der Hauptsache deckt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 4. November 2003 - 8 B 11220/03 -, NVwZ 2004, 363; Beschluss vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 -, NJW 1978, 2355).
  • VG Mainz, 23.11.2017 - 1 L 1234/17

    Vorläufige Zulassung zum Kindergarten

    Die Anforderungen an den Nachweis des geltend gemachten Anspruchs sind dabei umso höher, je stärker sich das mit der Anordnung Begehrte mit dem Ziel der Hauptsache deckt (OVG RP, Beschluss vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 -, NJW 1978, 2355).
  • VG Trier, 09.11.2015 - 5 L 3321/15

    Kein einstweiliger Rechtsschutz auf Entgegennahme eines Asylantrages und

    Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig weder die Hauptsache des Rechtsstreits vorwegnehmen noch die Rechtsstellung des Antragstellers erweitern, sondern lediglich die behaupteten und nach dem Sach- und Streitstand nicht ausgeschlossenen Rechtspositionen in einer Weise sichern darf, dass der Antragsteller bei einem Obsiegen in der Hauptsache sein Recht noch ausreichend wahrnehmen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 - NJW 1978 S. 2355 f. = AS 15, S. 97).
  • VG Trier, 17.07.2009 - 5 L 330/09

    Zu den Umweltinformationen gehören auch technische Beschreibungen von Anlagen,

    Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig weder die Hauptsache des Rechtsstreits vorwegnehmen noch die Rechtsstellung der Antragsteller erweitern, sondern lediglich die behaupteten und nach dem Sach- und Streitstand nicht ausgeschlossenen Rechtspositionen in einer Weise sichern darf, dass die Antragsteller bei einem Obsiegen in der Hauptsache ihr Recht noch ausreichend wahrnehmen können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 -, AS 15, 97 ff. = NJW 1978 S. 2355 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 5 S 1659/90

    Erlaubnis betreffend eine Geländefahrtveranstaltung

    (vgl. VGH Bad.-Württ. a.a.O.; so auch schon Beschl. vom 18.10.1978 -- IX 3025/78; ferner OVG Koblenz, Beschl. vom 15.3.1978 -- 2 B 154/78 --, NJW 1978, 2355).
  • VG Mainz, 13.10.2017 - 1 L 961/17

    Allgemeines Verwaltungsrecht, Jugendhilferecht, Verwaltungsprozessrecht

    Die Anforderungen an den Nachweis des geltend gemachten Anspruchs sind dabei umso höher, je stärker sich das mit der Anordnung Begehrte mit dem Ziel der Hauptsache deckt (OVG RP, Beschluss vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 -, NJW 1978, 2355).
  • VG Trier, 12.08.2005 - 2 L 794/05

    Vergabeentscheidung der Gemeinde; vorläufiger Rechtsschutz

    Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig weder die Hauptsache des Rechtsstreits vorwegnehmen noch die Rechtsstellung der Antragstellerin erweitern, sondern lediglich die behaupteten und nach dem Sach- und Streitstand nicht ausgeschlossenen Rechtspositionen in einer Weise sichern darf, dass die Antragstellerin bei einem Obsiegen in der Hauptsache ihr Recht noch ausreichend wahrnehmen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 -, AS 15, 97 ff. = NJW 1978 S. 2355 f.).
  • VG Koblenz, 16.07.2003 - 7 L 1412/03
  • VG Trier, 13.11.2008 - 5 L 714/08

    Eifelsteig

  • VG Trier, 08.04.2011 - 5 L 429/11

    Zuständigkeit der Bundespolizei für Zurückschiebung; Aussetzung der Rückschiebung

  • VG Neustadt, 23.01.2004 - 7 L 98/04

    Keine Zulassung zum Wochenmarkt bei unzureichender Warenkennzeichnung

  • VG Trier, 02.11.2022 - 5 L 3005/22

    Funkmast in Bleialf

  • VG Düsseldorf, 18.11.2019 - 6 L 2917/19
  • VG Trier, 09.12.2011 - 5 L 1421/11

    Verwendung einer irreführenden Herkunftsangabe

  • VG Trier, 20.05.1992 - 5 L 33/92

    Gewährung von Einrichtungsbeihilfe sowie eine Beihilfe zur Übernahme der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.1985 - 6 B 9/85

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Rechtsschutz;

  • VG Trier, 17.01.2003 - 5 L 6/03
  • VG Mainz, 01.03.2001 - 1 L 18/01

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung zur Regelung eines

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